Vorlage Dokumentation Rezertifizierung

Die Vorlage zum Ausfüllen der Deklaration der erfüllten Anforderungen für die Rezertifizierung erscheint ganz unten auf dieser Seite nach dem Login (nur sichtbar für Silbermitglieder).

Die Zertifizierungen Silber sowie die Zusatzqualifikation «Elite» müssen ab 2025 regelmässig und wie folgt rezertifiziert werden.

  • Eine Mitgliedschaft bei der SSNS ist Voraussetzung für Zertifizierung und Rezertifizierung.
  • Die Rezertifizierung erfolgt alle 3 Jahre. Der nächste Rezertifizierungszyklus dauert von 2025 bis 2027. D.h. Ende 2027 müssen die Rezertifizierungskriterien erfüllt sein.
  • Die deklarierten Fort- und Weiterbildungen werden durch den Vorstand stichprobenweise kontrolliert.
  • Wenn die Kriterien am Ende eines Rezertifizierungszyklus nicht erfüllt werden, geht der Silber- und oder Elite-Status automatisch verloren. Zur Wiedererlangung muss die Zertifizierung neu beantragt werden.
  • Für die Rezertifizierung sind einerseits Fort- bzw. Weiterbildungs-Credits sowie eine Deklaration einer ausreichenden Praxistätigkeit erforderlich.
  • Die zur Rezertifizierung notwendigen Fort- bzw. Weiterbildungs-Credits müssen durch die Mitglieder selbständig jährlich bei der SSNS eingereicht werden.
  • Zur Rezertifizierung des Silber-Status werden 30 SSNS-Credits pro 3 Jahre benötigt.
    Zur Rezertifizierung des Elite-Status werden 60 SSNS-Credits pro 3 Jahre benötigt.
  • Werden mehr als nötig SSNS-Credits erworben, können diese grundsätzlich nicht auf nachfolgende Zertifizierungsperioden übertragen werden, ausser:
  • Bei grössere Ausbildungsblöcken (z.B. BSc oder CAS/DAS), die sich über mindestens 6 Monate erstrecken und mehr als 20 SSNS-Credits erreichen, können die SSNS-Credits auf maximal zwei Zertifizierungsperioden verteilt angerechnet werden.
  • Bei Personen, welche im Verlauf eines Zertifizierungszyklus zertifiziert werden, bestimmt der Vorstand wie viele Credits bis zum Ende des Zyklus zu erwerben sind.
  • Die SSNS definiert welche Fort- und Weiterbildungselemente anerkannt werden (vgl. Liste, bzw. Kriterien).
  • Der Vorstand der SSNS kann Bildungselemente als obligatorisch definieren.

Vergabe für SSNS-Credits

Die SSNS definiert in einer Übersicht die SSNS-Credits für wichtige bzw. typische und oder empfohlene Weiterbildungsangebote. Steht ein Weiterbildungsangebot nicht auf der Übersichtsliste der SSNS, wird empfohlen vorgängig bei der SSNS anzufragen, inwiefern für ein Angebot Credits vergeben werden können. Es besteht kein Anspruch, dass für ein Angebot Credits vergeben werden.

Der Entscheid darüber, welche Angebote anerkannt werden, erfolgt abschliessend durch den Vorstand der SSNS. Für die Rezertifizierung notwendige SSNS-Credits können entsprechend abgelehnt werden, auch wenn damit die Rezertifizierung verpasst wird.

Es gelten folgende grundsätzliche Anforderungen, damit SSNS-Credits vergeben werden:

  • Der Anbieter (Institution) soll eine in der Schweiz oder international anerkannte Hochschule, Fachhochschule oder Fachorganisation (z.B. IOC, ISENC, SEMS, SASP, …) sein.
  • Der Organisator sowie die Referenten sind Angehörige (z.B. Dozenten / Professoren / Wissenschafter) von Hochschulen / Fachhochschulen oder andere anerkannte Fachpersonen.

Liste mit möglichen bzw. empfohlenen Fort- bzw. Weiterbildungs-Credits für die SSNS

Kernthema Sporternährung Umfang Credits
Jahrestagung SSNS (ganzer Tag, Präsenz)** pro Tag 10
Praxisupdates SSNS (ca. 3 h, online oder Präsenz)** pro Tag 4
Internationale und nationale Kongresse/Tagungen im Fachgebiet (z.B. ISENC), pro Tag (Präsenz)** pro Tag 4
Internationale Fortbildungsangebote durch ausgewiesene Experten im Fachgebiet, (online-Angebote), pro Thema/Lektion à 45-90 min pro Lektion 1
Vorlesung zum Thema Sporternährung an einer Hochschule / Fachhochschule oder Aus- und Weiterbildungen im Bereich Sporternährung, z.B. CAS, BSc, … (pro ECTS oder pro ca. 30 h Aufwand, entsprechend einem ECTS). Abschluss mit einem Kompetenznachweis pro ECTS 4
Aus- und Weiterbildungen im Bereich Sporternährung (pro ECTS oder pro ca. 30 h Aufwand, entsprechend einem ECTS). Teilnahme / Abschluss ohne Kompetenznachweis (mit Teilnahmebestätigung) pro ECTS 2
Wiederbelegung Modultage CAS Sporternährung (nur Absolventen) pro Tag in Präsenz pro Tag 2
Beitrag als Dozent/in (pro Themenbeitrag à 0.5 – 2 h Dauer) im Bereich Sporternährung (Fachtagungen wie SSNS, SEMS, Vorlesungen an Hochschulen oder Fachhochschulen)* pro Beitrag 2
Publikationen Umfang Credits
Erstautor eines wissenschaftlichen Artikels (Peer-Reviewed) im Bereich Sporternährung (kann maximal 1x angerechnet werden) pro Artikel 10
Mitautorschaft eines wissenschaftlichen Artikels (Peer-Reviewed) im Bereich Sporternährung (kann maximal 1x angerechnet werden) pro Artikel 5
Erweitertes Themengebiet *** Umfang Credits
Kongresse / Tagungen im Bereich Sport / Sportmedizin / Training / Ernährung allgemein (z.B. SGE Jahrestagung, SEMS Jahrestagung, ECSS Kongress, Swissmilk-Symposium) pro Tag 2
Aus- und Weiterbildungen im Bereich Sport / Sportmedizin / Training / Ernährung allgemein (z.B. Sportmedizin, Safeguarding, Berufstrainerausbildung) mit Abschluss pro Tag 2
Vorlesung oder Weiterbildung zum erweiterten Thema Sport/Sportmedizin/Training an einer Hochschule / Fachhochschule
(pro ECTS oder pro ca. 30 h Aufwand, entsprechend einem ECTS). Abschluss mit einem Kompetenznachweis
pr ECTS 4
Vorlesung oder Weiterbildung zum erweiterten Thema Sport/Sportmedizin/Training an einer Hochschule / Fachhochschule (pro ECTS oder pro ca. 30 h Aufwand, entsprechend einem ECTS). Teilnahme / Abschluss ohne Kompetenznachweis (mit Teilnahmebestätigung) pro ECTS 2

* Praxis-Vorträge für Sportlerinnen und Sportlern oder bei Vereinen zählen als Praxistätigkeit.

** Bei Tagungen/Kongressen in Präsenz sind die Teilnahmezertifikate beizulegen. Bei online-Angeboten sind Teilnahmezertifikate beizulegen, wenn diese ausgestellt werden. Andernfalls ist ein anderer Belegt wie bspw. minimal eine Anmeldebestätigung beizulegen.

*** Maximal 6 (Silber) bzw. 12 (Elite) anrechenbare SSNS-Credits aus dem erweiterten Themengebiet.

Bei Ausbildungen sind die entsprechenden Kompetenznachweise/Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen beizulegen.

Praktische Aktivitäten in Sporternährung

Für jeden Zyklus von 3 Jahren muss für die Rezertifizierung des Silber-Status und zusätzlich zur Weiterbildungstätigkeit eine Deklaration über praktische Aktivitäten im Bereich der Sporternährung im Umfang von mindestens 50 h pro Jahr erfolgen (d.h. 150 h ür einen 3-Jahre-Zyklus). Für die Zusatzqualifikation Elite müssen insgesamt 150 h pro Jahr (d.h. 450 h pro 3-Jahre-Zyklus) nachgewiesen werden.

Praktische Tätigkeiten umfassen insbesondere …

  • Individuelle Beratungen oder Gruppenberatung mit Schwerpunkt Sporternährung
  • Konzeptionelle Arbeit bzw. Projekte zur Implementierung der Sporternährung in Vereinen oder Verbänden
  • Präsentationen zur Sporternährung für Sportlerinnen und Sportler, Eltern, Trainer, Teams, Verbände, Schulen…

Die Deklaration der Beratungstätigkeit soll summarisch erfolgen und mit Beschreibung der wichtigsten involvierten Sportarten, Teams oder Verbänden. Konzeptionelle Arbeiten sowie Präsentationen sollen in einem Satz und unter Nennung der involvierten Personen oder Organisationen umschrieben werden. Grundsätzlich soll die effektive Beratungszeit bzw. konzeptionelle Arbeitszeit berechnet werden. Für Präsentationen kann grundsätzlich das 4-fache der Nettopräsentationszeit berechnet werden (d.h. 4 h für eine Präsentation von 1 h Dauer).

Erstellen Sie für die Deklaration der praktischen Aktivitäten ein Textdokument und senden Sie uns diesen als PDF-Datei zusammen mit allen anderen Belegen wie unten beschrieben.

Vorlage Dokumentation Rezertifizierung

Wird nach dem Einloggen als Silbermitglied oder höher nachfolgend angezeigt.

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