Dieses Reglement definiert die Arten der Mitgliedschaft der Swiss Sports Nutrition Society (SSNS) sowie deren Rechte und Pflichten, inklusive Stimmberechtigungen und Jahresgebühren im Sinne des Artikels 5 der Statuten der SSNS. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen Statuen und diesem Reglement gilt letzteres.

Dieses Reglement tritt erstmalig unmittelbar nach der Gründung der SSNS in Kraft. Änderungen am Reglement treten per Folgetag der Generalversammlung (GV) in Kraft, sofern diese an der GV genehmigt werden. Es verliert seine Wirkung, wenn

  • eine neue Version des Mitgliedschaftsreglements erstellt und durch die GV bewilligt wird, per Inkrafttreten der neuen Version,
  • die SSNS an der GV aufgelöst wird, per Datum der Auflösung,
  • durch Statutenänderung kein Mitgliedschaftsreglement mehr benötigt wird (Änderung des Artikels 5), per Inkrafttreten der Statutenänderung.

Die SSNS führt 6 Arten von Mitgliedschaften: Bronze, Silber, Gold, Platin, Gönner und Partnerorganisationen. Sie gelten ausschliesslich für natürliche Personen, mit Ausnahme der Mitgliedschaft für Gönner und Partnerorganisationen, die auch von juristischen Personen erworben werden kann.

Es ist zu beachten, dass die fachbezogenen Informationen für ihre Mitglieder prinzipiell Fachkenntnisse in Humanernährung voraussetzen. Eine Übersicht zu den Mitgliedschaftsarten ist im Annex 1 zusammengestellt.

Zielgruppe und Eigenschaften

Die Bronze Mitgliedschaft richtet sich generell an Personen mit Interesse an der Sporternährung. Sie eignet sich insbesondere für Fachpersonen in Nachbargebieten der Sporternährung, z.B. in Ernährungswissenschaft, Ernährungsberatung, Sportwissenschaft, Medizin, Physiotherapie oder als Coach tätige Personen. Studierende erhalten gegen aktuellen Ausbildungsnachweis einen Rabatt. Ein Bronze Mitglied kann alle Angebote aus dem geschützten Bereich der SSNS Webseiten kostenfrei nutzen (s. Angebotskatalog, Annex 2).

Stimmberechtigung

Ein Bronze Mitglied hat keine Stimmberechtigung und darf nicht an der GV teilnehmen.

Dauer

Die Bronze Mitgliedschaft dauert ein Jahr. Sie wird per Ablauf der Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern dem SSNS Vorstand drei Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft kein schriftlicher Austritt per E-Mail übermittelt wurde.

Jahresgebühr

Die Bronze Mitgliedschaft beträgt höchstens 110 CHF pro Jahr (Studierende: höchstens 40 CHF pro Jahr) und wird jeweils auf den Beginn des Vereinsjahres fällig. Bei unterjährigem Eintritt in die SSNS wird der Jahresbeitrag anteilsmässig zum Vereinsjahr verrechnet. Dabei wird die verbleibende Zeit des Vereinsjahres auf zwei Monate auf- oder abgerundet.

Sonstige Gebühren

Bei eintägigen Anlässen der SSNS erhält ein Bronze Mitglied eine Vergünstigung verglichen mit Nicht-Mitgliedern. Deren Höhe wird pro Anlass separat festgesetzt, sie beträgt aber mindestens 100 CHF.

Zielgruppe und Eigenschaften

Die Zielgruppe der Silber Mitgliedschaft sind Personen mit einer fundierten Ausbildung in Sporternährung und welche gemäss wissenschaftlich fundierten Prinzipien der Sporternährung tätig sind. Im Gegensatz zum Gold Mitglied beteiligen sie sich aber in der Regel nicht aktiv an den Vereinstätigkeiten.

Die Silber Mitgliedschaft wird natürlichen Personen vom SSNS Vorstand mit Einstimmigkeit verliehen. Vorschläge für die Silber Mitgliedschaft können von SSNS Platin, Gold oder Silber Mitgliedern an den Vorstand eingereicht werden. Zur Überprüfung seiner Ausbildung und wissenschaftlich fundierten Tätigkeit in der Sporternährungswissenschaft oder Sporternährungsberatung kann der Vorstand entsprechende Belege vom potentiellen Silber Mitglied einfordern. Der Vorstand kann Vorschläge ohne Nennung von Gründen ablehnen. Ein Silber Mitglied kann alle Angebote aus dem geschützten Bereich der SSNS Webseiten kostenfrei nutzen und hat die Möglichkeit, in SSNS Arbeitsgruppen tägig zu werden (s. Angebotskatalog, Annex 2).

Stimmberechtigung

Ein Silber Mitglied hat ein einfaches Stimmrecht an der GV, es muss aber zur Abgabe seiner Stimme physisch an der Versammlung teilnehmen. Sein Stimmrecht ist nicht übertragbar.

Dauer

Die Silber Mitgliedschaft dauert ein Jahr. Sie wird per Ablauf der Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern dem SSNS Vorstand drei Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft kein schriftlicher Austritt per E-Mail übermittelt wurde.

Jahresgebühr

Die Silber Mitgliedschaft beträgt höchstens 110 CHF pro Jahr und wird jeweils auf den Beginn des Vereinsjahres fällig. Bei unterjährigem Eintritt in die SSNS wird der Jahresbeitrag anteilsmässig zum Vereinsjahr verrechnet. Dabei wird die verbleibende Zeit des Vereinsjahres auf zwei Monate auf- oder abgerundet.

Sonstige Gebühren

Bei eintägigen Anlässen der SSNS erhält ein Silber Mitglied eine Vergünstigung verglichen mit Nicht-Mitgliedern. Deren Höhe wird pro Anlass separat festgesetzt, sie beträgt aber mindestens 100 CHF.

Zielgruppe und Eigenschaften

Die Gold Mitgliedschaft wird bei vorhandener Silber Mitgliedschaft vom SSNS Vorstand mit Einstimmigkeit verliehen, wenn das Silber Mitglied die SSNS in hohem Masse unterstützt. Vorschläge für die Gold Mitgliedschaft können von SSNS Platin, Gold oder Silber Mitgliedern an den Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand kann Vorschläge ohne Nennung von Gründen ablehnen. Der SSNS Vorstand erhält automatisch die Gold Mitgliedschaft.

Die Gold Mitgliedschaft ist eine symbolische Mitgliedschaft. Gold Mitglieder sind sozusagen das aktive Herz der SSNS. Sie setzen sich für die SSNS und somit für die wissenschaftlich fundierte Sporternährung besonders stark ein. Ein Gold Mitglied kann alle Angebote aus dem geschützten Bereich der SSNS Webseiten kostenfrei nutzen und hat die Möglichkeit, in SSNS Arbeitsgruppen tägig zu werden (s. Angebotskatalog, Annex 2).

Stimmberechtigung

Ein Gold Mitglied hat ein einfaches Stimmrecht an der GV. Es kann seine Stimme per E-Mail bis 14 Tage vor der GV an den Vorstand abgeben oder sich von einer von ihm bestimmten Person an der GV vertreten lassen.

Dauer

Die Gold Mitgliedschaft wird prinzipiell auf unbestimmte Dauer verliehen. Sie erlischt automatisch, falls ein gemäss den Statuten erwähnter Ausschluss oder Austritt aus der SSNS zur Anwendung kommt (Art. 8-10).

Jahresgebühr

Da die Gold Mitgliedschaft bereits mit einem hohen Einsatz für die SSNS verbunden ist, sind die Gold Mitglieder von der Jahresgebühr befreit.

Sonstige Kosten

Die Teilnahme an Anlässen der SSNS ist für Gold Mitglieder prinzipiell kostenlos. Ausnahmsweise kann aber ein Selbstkostenbeitrag erhoben werden (z.B. bei besonders hohen Kosten eines Anlasses).

Zielgruppe und Eigenschaften

Die Platin Mitgliedschaft ist eine symbolische Mitgliedschaft und entspricht einer klassischen Ehrenmitgliedschaft. Platin Mitglieder sind Personen, welche sich über mindestens zehn Jahren aktiv, sichtbar und nachweislich national oder international für die wissenschaftlich fundierte Sporternährung eingesetzt haben. Die Platin Mitgliedschaft wird vom SSNS Vorstand mit Einstimmigkeit verliehen. Vorschläge für die Platin Mitgliedschaft können von SSNS Platin, Gold oder Silber Mitglieder an den Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand kann Vorschläge ohne Nennung von Gründen ablehnen. Ein Platin Mitglied kann alle Angebote aus dem geschützten Bereich der SSNS Webseiten kostenfrei nutzen und hat die Möglichkeit, in SSNS Arbeitsgruppen tägig zu werden (s. Angebotskatalog, Annex 2).

Stimmberechtigung

Ein Platin Mitglied hat ein einfaches Stimmrecht an der GV. Es kann seine Stimme per E-Mail bis 14 Tage vor der GV an den Vorstand abgeben oder sich von einer von ihm bestimmten Person an der GV vertreten lassen.

Dauer

Die Platin Mitgliedschaft wird prinzipiell auf unbestimmte Dauer verliehen. Sie erlischt automatisch, falls ein gemäss den Statuten erwähnter Ausschluss oder Austritt aus der SSNS zur Anwendung kommt (Art. 8-10).

Jahresgebühr

Da die Platin Mitgliedschaft bereits mit einem hohen Einsatz für die wissenschaftlich fundierte Sporternährung verbunden ist, sind die Platin Mitglieder von der Jahresgebühr befreit.

Sonstige Kosten

Die Teilnahme an Anlässen der SSNS ist für Platin Mitglieder prinzipiell kostenlos. Ausnahmsweise kann aber ein Selbstkostenbeitrag erhoben werden (z.B. bei besonders hohen Kosten eines Anlasses).

Zielgruppe und Eigenschaften

Die Gönner Mitgliedschaft ist für natürliche oder juristische Personen gedacht, welche die SSNS als Gönner oder Förderer unterstützen wollen, ohne aktiv an der SSNS Tätigkeit teilzunehmen.

Gönner werden auf der SSNS Website und im Jahresbericht aufgeführt, ausser sie möchten ihre Gönner Mitgliedschaft nicht bekannt geben. Ein Gönner kann alle Angebote aus dem geschützten Bereich der SSNS Webseiten kostenfrei nutzen (s. Angebotskatalog, Annex 2).

Stimmberechtigung

Gönner haben keine Stimmberechtigung, können aber der Generalversammlung beiwohnen.

Dauer

Die Gönner Mitgliedschaft dauert ein Jahr. Sie wird per Ablauf der Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr mit derselben Jahresgebühr verlängert, sofern dem SSNS Vorstand drei Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft kein schriftlicher Austritt per E-Mail übermittelt wurde.

Jahresgebühr

Die Gönner Mitgliedschaft kostet mindestens 500 CHF pro Jahr und wird jeweils auf den Beginn des Vereinsjahres fällig. Höhere Gebühren sind möglich. Bei unterjährigem Eintritt in die SSNS wird der Jahresbeitrag anteilsmässig zum Vereinsjahr verrechnet. Dabei wird die verbleibende Zeit des Vereinsjahres auf zwei Monate auf- oder abgerundet.

Sonstige Kosten

Bei Anlässen der SSNS erhält ein Gönner eine Vergünstigung im gleichen Ausmass wie ein Silber Mitglied.

Als Partnerorganisation kommen Organisationen infrage,

  1. welche als Fachverband Tätigkeiten ausführen oder unterstützen, die dem Zweck der SSNS dienen und nicht selbst durch die SSNS abgedeckt werden können
  2. national oder international tätig sind
  3. die SSNS als nationalen oder internationalen Fachverband in der Sporternährung anerkennen.

Partnerorganisationen werden auf der SSNS Website und im Jahresbericht aufgeführt.

Stimmberechtigung

Partnerorganisationen haben keine Stimmberechtigung, können aber der Generalversammlung beiwohnen.

Dauer

Die Mitgliedschaft für Partnerorganisationen dauert ein Jahr. Sie wird per Ablauf der Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sofern dem SSNS Vorstand drei Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft kein schriftlicher Austritt per E-Mail übermittelt wurde.

Jahresgebühr

Die Mitgliedschaft für Partnerorganisationen ist kostenfrei, nicht aber für die Mitglieder der Partnerorganisationen.

Sonstige Kosten

Sofern die Mitglieder von Partnerorganisationen natürliche Personen sind, erhalten diese bei einem SSNS Beitritt Vergünstigungen im gleichen Ausmass wie eine Bronze Mitglied.

Gönner haben das Recht, namentlich als Gönner auf der SSNS Webseite genannt zu werden.

Alle Mitgliedschaften berechtigen zum Tragen der Bezeichnung «Mitglied der Swiss Sports Nutrition Society» mit vorangestellter Mitgliedschaftsart (z.B. Silber Mitglied der Swiss Sports Nutrition Society). Anstelle der englischen Bezeichnung kann auch eine der drei weiteren in den Statuten Art. 1 genannten Bezeichnungen verwendet werden.

Alle Mitglieder verpflichten sich,

  • die SSNS nicht zu schädigen,
  • den Zweck und die Ziele der SSNS soweit es möglich ist, zu fördern,
  • die Statuten zu achten,
  • keine Tätigkeiten auszuführen, welche wissenschaftlich fundierten Prinzipien widersprechen,
  • die Jahresgebühren spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, sofern sie nicht davon befreit sind.
Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Zuordnung von Mitgliedern zu einer Mitgliedschaftsart hat der Vorstand die endgültige Entscheidungsgewalt.

Das vorliegende Reglement wurde von der Generalversammlung am 24. März 2016 in Gümligen genehmigt. Es ersetzt das Reglement vom 10. Juli 2014 und tritt mit per 24. März 2016 in Kraft.